Auszug Satzung
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Die erste Folge - Vorstandswahl findet ein Jahr nach Gründung des Vereins statt.
Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein oder in einem Vertretungsorgan eines Vereinsmitglieds, das als juristische Person Mitglied des Vereins ist, tätig oder in anderer Weise zu dessen Vertretung berufen sein. An den Vorstandssitzungen nimmt der/die Geschäftsführer/-in mit beratender Stimme und Antragsrecht teil.