Auszug
§ 2 Zweck
(1) Der Verein ist ein Zusammenschluss von Betroffenen und ehrenamtlich Aktiven, die im Bereich der Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen tätig sind.
(2) Der Verein hat insbesondere die Aufgabe für Menschen mit Behinderungen
- Betreuungs- und Beratungsangebote zu entwickeln und
umzusetzen
- Unterstützung besonders hilfebedürftiger Personen
- Förderung des Behindertensports
- Förderung des barrierefreien Tourismus
- Angebote von Dienstleistungen bei Pflege und Assistenz
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Der gemeinnützige Zweck besteht nicht nur in der Schaffung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen, sondern auch in der Etablierung geeigneter Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der Barrierefreiheit sowohl im täglichen Leben, als auch in der Erschließung touristischer - und Freizeitangebote.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben oder Zuwendungen, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Alle Mitglieder von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig, es erfolgt ausschließlich Auslagenersatz auf der Basis von Vorstandsbeschlüssen.