Auszug Satzung
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, die von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt
werden. Die erste Folge - Vorstandswahl findet ein Jahr nach
Gründung des Vereins statt. Die Vorstandsmitglieder müssen
Vereinsmitglieder sein oder in einem Vertretungsorgan eines
Vereinsmitglieds, das als juristische Person Mitglied des
Vereins ist, tätig oder in anderer Weise zu dessen Vertretung
berufen sein. An den Vorstandssitzungen nimmt der/die
Geschäftsführer/-in mit beratender Stimme und Antragsrecht teil.